Reviews: Freie Arbeiten
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/ Menschenrecht und Todesstrafe
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Autor: Suiluj
Reviews 1 bis 5 (von 5 insgesamt):
Ich bin gegen der Totesstrafe,warum,weil es eine erlösung wäre,Mörder,Vergewaltiger,sollten
für immer weggesperrt werten,die Opfer hatten auch keine 2. Chance,meistenst
sind diese
oft rückfällig geworden,kaum raus,Urlaub,Freigang,Bewährung,wirs sich meist dass nächste
Opfer sich geholt,
Opfer hatten auch keine Rechten,wieso täter dann,denen geht es zu gut in den Knast,bei wir
wären sie im Bergbau,wasser und Brot,
nicht testo trotz hast Du sehr intressant geschrieben:)
für immer weggesperrt werten,die Opfer hatten auch keine 2. Chance,meistenst
sind diese
oft rückfällig geworden,kaum raus,Urlaub,Freigang,Bewährung,wirs sich meist dass nächste
Opfer sich geholt,
Opfer hatten auch keine Rechten,wieso täter dann,denen geht es zu gut in den Knast,bei wir
wären sie im Bergbau,wasser und Brot,
nicht testo trotz hast Du sehr intressant geschrieben:)
Ich kann verstehen, dass du versuchst Menschenrechte und Verurteilte unter einen Hut zu bringen. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass du rein theoretisch sprichst.
Ob und wie lange jemand ins Gefängnis muss, hängt immer von der Einzelsituation ab. Es gibt genug Regelungen, die es gestatten, jemanden nicht lebenslang hinter Gittern zu bringen und ihn, zum Beispiel, nach 20 Jahren frei zu lassen.
Gleichzeitig ist es erforderlich zu beachten, dass Verbrecher zwar Menschen sind, aber dass sie die Regeln gebrochen haben, die ein Zusammenleben mit anderen Menschen möglich machen.
Persönlich finde ich, dass Mörder - nicht Menschen, die im Affekt gehandelt, also den Tatbestand des Totschlages erfüllt haben oder Personen, die eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge verursacht haben -, Menschen, die den Vorsatz hatten ein Leben zu beenden, keine zweite Chance verdient haben.
Sie mögen keine Monster sein, aber sie sind niemand, den ich in meiner Umgebung wissen möchte.
Und zwar, weil niemand voraussagen kann, wann jemand zu einem Rückfalltäter wird. Zugegeben, es kann auch niemand sagen, ob es jemals so weit kommen wird. Aber die Möglichkeit ist da.
Außerdem: Wie bringst du einen Mörder zur Einsicht? Und: was bringt diese Einsicht dann? Erweckt es den Menschen, der getötet wurde, wieder zum Leben? Kann es seine Angehörigen trösten? Macht es die Tat ungeschehen? Nein.
Ich folge in der Hinsicht der Gegenrichtung. Zwar bin ich auch prinzipiell gegen die Todesstrafe, aber wer Regeln bricht, gehört bestraft
Zusatz: Es ist möglich, dass ich mich gerade sehr in etwas hineingesteigert habe. Also, falls ich aggressiv klinge, dann bin ich es nicht. Nur ein Kenner des (österreichischen) Strafrechts.
Ob und wie lange jemand ins Gefängnis muss, hängt immer von der Einzelsituation ab. Es gibt genug Regelungen, die es gestatten, jemanden nicht lebenslang hinter Gittern zu bringen und ihn, zum Beispiel, nach 20 Jahren frei zu lassen.
Gleichzeitig ist es erforderlich zu beachten, dass Verbrecher zwar Menschen sind, aber dass sie die Regeln gebrochen haben, die ein Zusammenleben mit anderen Menschen möglich machen.
Persönlich finde ich, dass Mörder - nicht Menschen, die im Affekt gehandelt, also den Tatbestand des Totschlages erfüllt haben oder Personen, die eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge verursacht haben -, Menschen, die den Vorsatz hatten ein Leben zu beenden, keine zweite Chance verdient haben.
Sie mögen keine Monster sein, aber sie sind niemand, den ich in meiner Umgebung wissen möchte.
Und zwar, weil niemand voraussagen kann, wann jemand zu einem Rückfalltäter wird. Zugegeben, es kann auch niemand sagen, ob es jemals so weit kommen wird. Aber die Möglichkeit ist da.
Außerdem: Wie bringst du einen Mörder zur Einsicht? Und: was bringt diese Einsicht dann? Erweckt es den Menschen, der getötet wurde, wieder zum Leben? Kann es seine Angehörigen trösten? Macht es die Tat ungeschehen? Nein.
Ich folge in der Hinsicht der Gegenrichtung. Zwar bin ich auch prinzipiell gegen die Todesstrafe, aber wer Regeln bricht, gehört bestraft
Zusatz: Es ist möglich, dass ich mich gerade sehr in etwas hineingesteigert habe. Also, falls ich aggressiv klinge, dann bin ich es nicht. Nur ein Kenner des (österreichischen) Strafrechts.
Anstelle eines Reviews, kleines dialektisches Kontra dazu:
Menschliche Werte und menschliches Denken versagen angesichts unmenschlicher Taten. Das ist keine Erkenntnis der Neuzeit, Gräuel und Schrecken gab es schon immer, und schon immer haben sie die Gesellschaft herausgefordert: Unter Menschen, bei denen Vergewaltigung, Mord, Pädophilie vorkommt, wie soll man sich da sicher fühlen?
Das Mittelalter kannte kein Halten und verbrannte, vierteilte, ersäufte jeden, den eine aufgebrachte, keifende Menschenmenge für schuldig hielt. Diese Zeiten haben wir heutzutage hinter uns. Von bedauerlichen (und bei besserer Kontrolle der exekutiven Justiz vermeidbaren) Irrtümern abgesehen, sind heutzutage diejenigen, welche vor Gericht verurteilt werden, auch beweisbar die Täter. Der wissenschaftliche Fortschritt in Sachen Forensik, aber auch die immer bessere Koordination verschiedener Ermittlungsmethoden macht es möglich. Und die Unschuldsvermutung schützt alle die, welche wirklich durch ein Versehen in dieses Räderwerk geraten sind.
Alleine: Die gerechte Strafe muß auch Opferschutz bewirken. Und wo bleibt der Opferschutz, wenn Vergewaltiger nach teilweise nicht einmal fünf Jahren nicht im Gefängnis, sondern im sogenannten "therapeutischen Vollzug", sprich in relativ komfortablen Krankenhäusern, wieder in die Freiheit entlassen werden, oftmals weder geläutert noch therapiert? Welchen Sinn macht eine kurzfristige Freiheitsstrafe, wenn sie den Täter nicht davon abbringt, sein Unrecht zu wiederholen? Abschreckend wirken die Strafen auf Triebtäter ohnehin nicht; auch höhere Strafen für Drogenkriminelle halten diese nicht von der Beschaffungskriminalität ab, die Sucht ist stärker. So auch die Sucht Pädophilie, so auch der Sexualtrieb.
Daher bleibt nur eine Wahl: Im Zweifel der Tat für den Angeklagten - aber im Zweifel der Rehabilitation für das Opfer. Die Todesstrafe ist unmoralisch und der Tat unangemessen, daher bleibt zu fordern: Lebenslange Sicherungsverwahrung für Triebtäter, keine psychologischen Gutachten mehr, die tickende Zeitbomben wieder auf die Gesellschaft loslassen. Nur, wem durch ein ärztliches Gutachten die körperliche Unfähigkeit zur Triebtat bescheinigt wird, der kann auf seine eigene Reintegration in die Gesellschaft vertrauen. Unzählige in den letzten Jahren verschleppten Kinder wären noch am Leben, hätte man schon beim ersten Zwischenfall die richtigen Maßnahmen ergriffen.
Menschliche Werte und menschliches Denken versagen angesichts unmenschlicher Taten. Das ist keine Erkenntnis der Neuzeit, Gräuel und Schrecken gab es schon immer, und schon immer haben sie die Gesellschaft herausgefordert: Unter Menschen, bei denen Vergewaltigung, Mord, Pädophilie vorkommt, wie soll man sich da sicher fühlen?
Das Mittelalter kannte kein Halten und verbrannte, vierteilte, ersäufte jeden, den eine aufgebrachte, keifende Menschenmenge für schuldig hielt. Diese Zeiten haben wir heutzutage hinter uns. Von bedauerlichen (und bei besserer Kontrolle der exekutiven Justiz vermeidbaren) Irrtümern abgesehen, sind heutzutage diejenigen, welche vor Gericht verurteilt werden, auch beweisbar die Täter. Der wissenschaftliche Fortschritt in Sachen Forensik, aber auch die immer bessere Koordination verschiedener Ermittlungsmethoden macht es möglich. Und die Unschuldsvermutung schützt alle die, welche wirklich durch ein Versehen in dieses Räderwerk geraten sind.
Alleine: Die gerechte Strafe muß auch Opferschutz bewirken. Und wo bleibt der Opferschutz, wenn Vergewaltiger nach teilweise nicht einmal fünf Jahren nicht im Gefängnis, sondern im sogenannten "therapeutischen Vollzug", sprich in relativ komfortablen Krankenhäusern, wieder in die Freiheit entlassen werden, oftmals weder geläutert noch therapiert? Welchen Sinn macht eine kurzfristige Freiheitsstrafe, wenn sie den Täter nicht davon abbringt, sein Unrecht zu wiederholen? Abschreckend wirken die Strafen auf Triebtäter ohnehin nicht; auch höhere Strafen für Drogenkriminelle halten diese nicht von der Beschaffungskriminalität ab, die Sucht ist stärker. So auch die Sucht Pädophilie, so auch der Sexualtrieb.
Daher bleibt nur eine Wahl: Im Zweifel der Tat für den Angeklagten - aber im Zweifel der Rehabilitation für das Opfer. Die Todesstrafe ist unmoralisch und der Tat unangemessen, daher bleibt zu fordern: Lebenslange Sicherungsverwahrung für Triebtäter, keine psychologischen Gutachten mehr, die tickende Zeitbomben wieder auf die Gesellschaft loslassen. Nur, wem durch ein ärztliches Gutachten die körperliche Unfähigkeit zur Triebtat bescheinigt wird, der kann auf seine eigene Reintegration in die Gesellschaft vertrauen. Unzählige in den letzten Jahren verschleppten Kinder wären noch am Leben, hätte man schon beim ersten Zwischenfall die richtigen Maßnahmen ergriffen.
Lululein (anonymer Benutzer)
29.04.2007 | 20:42 Uhr
zur Geschichte
Also ich find deine kleine *Story* iwie berechtigt!
Aber wie soll man solche Leute zur Einsicht bringen?
Tja das wird wahrscheinlich noch lange ein Rätsel
bleiben... und genau das finde ich gerade NICHT gut!
Aber was ich gut finde ist das du so etwas geschrieben
hast. Manche Leute leben diese Themen ja als *Tabu* (was
ich persönlich schrecklich finde)
Großes Lob^^
hdgdl
Lu
Aber wie soll man solche Leute zur Einsicht bringen?
Tja das wird wahrscheinlich noch lange ein Rätsel
bleiben... und genau das finde ich gerade NICHT gut!
Aber was ich gut finde ist das du so etwas geschrieben
hast. Manche Leute leben diese Themen ja als *Tabu* (was
ich persönlich schrecklich finde)
Großes Lob^^
hdgdl
Lu
sehr interessante sichtweisen die du in deinem essay äußerst alerdings meinst du dass man die menschen die solche taten begehen wirklich zur einsicht bringen kann?? ich zweifle irgendwie dran
und eine andere frage im mittleren abschnitt öffnest du eine klammer schließt sie aber nicht wieder swolltest du da nen speziellen gedankenganz hevor heben weil ansonsten wirkt die klammer nen bissel störend auf mich
lg
crime
und eine andere frage im mittleren abschnitt öffnest du eine klammer schließt sie aber nicht wieder swolltest du da nen speziellen gedankenganz hevor heben weil ansonsten wirkt die klammer nen bissel störend auf mich
lg
crime